Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht (IWRZ)

Über die Zeitschrift

Die neue Zeitschrift informiert umfassend über die relevanten Aspekte des Internationalen Wirtschaftsrechts und hat stets die praxisorientierte Umsetzung im Blick. In Aufsätzen, Urteilsbesprechungen und Praxishinweisen zu einzelnen nationalen und internationalen Entscheidungen finden Fachanwälte wichtiges Know-how aus den Bereichen u.a.

  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Kartellrecht
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Mediation
  • Zivilrecht
  • Ausländisches Recht
  • Steuerrecht

Jedes Heft enthält ein Editorial, Aufsätze mit praxisorientierten Lösungsvorschlägen, neueste Entscheidungen mit Anmerkungen und Urteilsbesprechungen mit Praxishinweisen.

Die IWRZ – unerlässlich für alle im internationalen Wirtschaftsrecht tätigen Rechtsanwälte und Syndikusanwälte sowie (angehende) Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht.

Herausgeberkreis

Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein

Herausgeberbeirat

  • Prof. Dr. Holger Altmeppen
  • RAin Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges, LL.M., MBA
  • Prof. Dr. Christiana Fountoulakis
  • RA Prof. Dr. Burghard Piltz
  • RA Prof. Dr. Gerhard Wegen, LL.M.
  • RA Dr. Werner Müller

Schriftleitung und Redaktion

  • RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer
  • RA Prof. Dr. Hanns-Christian Salger, LL.M.

Redaktionsanschrift

RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
Stöcken 17
53797 Lohmar

Mail: iwrz@nomos-journals.de

Autorenhinweise

Liebe Autorinnen und Autoren,

die nachfolgende Handreichung will Ihnen und uns Arbeitserleichterung bei der Abfassung und der redaktionellen Bearbeitung von Manuskripten für die IWRZ sein. Sollten Fragen aufkommen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren (sempere@nomos.de, 07221-2104-443).

Manuskripte sind an die Redaktion zu senden (grafvonwestphalen@freenet.de). Es werden nur unveröffentlichte Originalarbeiten angenommen. Die Verfasser erklären sich mit einer nicht sinnentstellenden redaktionellen Bearbeitung einverstanden. Unverlangt eingesendete Manuskripte – für die keine Haftung übernommen wird – gelten als Veröffentlichungsvorschlag zu den Bedingungen des Verlages. Die Annahme zur Veröffentlichung muss schriftlich erfolgen.

Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag das ausschließliche Verlagsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts. Eingeschlossen sind insbesondere auch das Recht zur Herstellung elektronischer Versionen und zur Einspeicherung in Datenbanken sowie das Recht zu deren Vervielfältigung und Verbreitung online oder offline ohne zusätzliche Vergütung. Nach Ablauf eines Jahres kann der Autor anderen Verlagen eine einfache Abdruckgenehmigung erteilen; das Recht an der elektronischen Version verbleibt beim Verlag.

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